Petition: Fristverlängerungen für Steuer’2020 & 2021

Petition: Fristverlängerungen für die Steuer 2020 & 2021 gewähren

Liebe Mitglieder und Freunde der PMG-G,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf eine aktuelle Petition hinweisen, die uns alle betrifft und durch Ihre Unterstützung politisches Gehör findet.

Im Jahr 2022 müssen Abrechnungen von Fördergeldern (1,8 Mio. Bewilligungen) und eine Neubewertung von über 35 Mio. Grundstückseinheiten in ganz Deutschland zum Zweck einer Grundsteuerreform von Steuerberatern und ihren Kanzleien bearbeitet werden. Und das ganz nebenbei zu der generellen Abgabefrist für die Steuererklärung 2021, die nach den derzeitig geltenden Regelungen für Steuerberater bis Ende Februar 2023 gegenüber den Finanzämtern abzugeben ist.

Formular für Steuererklärung beim Finanzamt

Ohne Fristverlängerung sind Mehrarbeiten für Fördergeldprogramme & Grundsteuerreform in 2022 nicht zu schaffen.

Anstelle von Vereinfachung, Entbürokratisierung und einer notwendigen Priorisierung von anstehenden steuerlichen Notwendigkeiten geschieht derzeit genau das Gegenteil, was uns im internationalen Wettbewerb benachteiligt.

Ein Umstand, der nur dadurch abgefedert werden kann, dass den Leuten, die diese steuerlichen Arbeiten umsetzen müssen, auch die notwendige Zeit eingeräumt wird, um überhaupt qualifizierte und korrekte Arbeiten durchführen zu können.

Und das kann nur gemeinsam gelingen, dass den Steuerberatern und ihren Kanzleien Fristverlängerungen für die Abgabe von Steuererklärungen 2020 bis zum 31.12.2022 und ebenso für die Steuererklärungen 2021 bis zum 31.8.2023 eingeräumt werden.

Bitte unterstützen Sie diese Petition, in dem Sie sich für eine steuerliche Firstverlängerung aussprechen, die uns alle angeht.

Vielen Dank im Namen von Mario Genter, Steuerberater aus Simmerath

und des gesamten Vorstandes (Board) von Project Management Group – Germany e.V.
www.pmg-g.de
V.i.S.d.P. VP Finance & Sponsoring Robert Baumgartner, SAFe 5 – SA, SGP | PMP, PMI-ACP | Prince2

Petition: Fristverlängerungen für Steuer’2020 & 2021