Mal ein Aufruf in eigener Sache im PMI Köln Chapter e. V.: Unser Steuersystem ist kompliziert, sodass viele von uns –gerade als Selbstständige oder eingetragener Verein – einen Steuerberater benötigen, um dieser Sache Herr zu werden und das auch zu herrschenden Corona Pandemie Zeiten.

Herr Dipl.-Kfm. (FH) Mario Genter, Steuerberater aus Simmerath und Mitglied im Verwaltungsrat des Bundes der Steuerzahler NRW e.V., hat uns auf die derzeitige Not hingewiesen, die im Bereich von Steuerberatung und -erklärung für viele Unternehmen in diesen Zeiten entstanden ist. Nicht nur, dass zahlreiche steuerliche Veränderungen jedes Jahr die Steuerberater immer wieder aufs Neue herausfordern, sondern zudem auch gerade die durch die Pandemie bedingten Zusatzaufwände! Diese zusätzlichen Regelungen waren hilfreich und sind weiterhin nötig, um die Existenz vieler Unternehmen und deren Beschäftige in den vergangenen, aber auch den zukünftigen Monaten zu sichern. Mit einer hohen Wahrscheinlichkeit hält diese Zusatzbelastung für Steuerberater und deren Klienten bis zur flächendeckenden Einführung eines wirksamen Impfstoffes an.

Corona bedingte steuerliche Zusatzaufwände

Unter solchen Zusatzaufwänden sind u. a. die folgenden Beantragungen zu verstehen:

  • Stundungen
  • Kurzarbeitergeld
  • Corona-Soforthilfen
  • Überbrückungshilfen

Zu deren Erstellung bedarf es zeitaufwendiger Beratungsgespräche mit den betroffenen und häufig in ihrer Existenz gefährdeten Unternehmen. Gegenüber den Behörden wird das Unternehmen in der Regel durch ein Mandat seitens des Steuerberaters vertreten, der diese Maßnahmen wiederum einleitet und bis zum Abschluss nachverfolgt.

Die übliche Abgabefrist für Steuererklärungen aus dem Jahr 2019 endet per 28. Februar 2021, sodass eine verspätete Abgabe direkt und automatisch zu einem Verspätungsaufschlag führt. Damit werden Steuerberater in die Situation gebracht, entweder selbst für die Verspätung aufzukommen oder aber das Mandat gegenüber ihrem Klienten niederzulegen.

Letztere Szenario ist wohl kaum vorstellbar und nicht wünschenswert, da die Steuerberater eine Vielzahl von buchhalterischen und damit finanztechnischen Schritten gegenüber dem Finanzamt leisten, die viele Unternehmen gar nicht in der Lage wären selbst auszuführen. Damit wäre das deutsche Finanzsystem im Kern gefährdet, weil Steuererklärungen bestenfalls nur mit erheblichen Verspätungen durch die betroffenen Unternehmen selbst fertiggestellt werden, was schlimmstenfalls sogar mit einer hohen zu erwartenden Fehleranfälligkeit einhergehen würde. Ein Szenario, das die Finanzämter selbst lieber abgewendet sehen wollen, weil unkalkulierbare Aufwände mit z. T. unvorhersehbaren Zusatzarbeiten auch für diese eine kritische Situation bedeuten könnten.

Steuerrechtliche Fristverlängerung

Aus all diesen Gründen ist eine Fristverlängerung nicht nur aus Sicht der Steuerberater und der vielen betroffenen Unternehmen sinnvoll, sondern auch im Sinne eines gut funktionierenden, deutschen Finanzsystems, an dem die Steuerberater einen großen Anteil haben. Zudem erfolgt eine Fristverlängerung, um den Steuerzahlern die Möglichkeit zu geben, ihren umfangreichen Erklärungspflichten überhaupt nachzukommen, damit es mit Unterstützung der Steuerberater zu einer lückenlosen Dokumentation und Datenverarbeitung in der Finanzverwaltung kommt.

Daher ist es unser dringlichster Aufruf an Sie als Mitglied oder Freund des Chapters: Beteiligen Sie sich an der Petition und geben Sie Ihre Stimme dieser gemeinnützigen Sache, bevor es für viele Unternehmen zu spät ist. Die Vorlage zur Unterzeichnung finden Sie unter:

https://www.openpetition.de/petition/online/abgabefrist-fuer-steuererklaerungen-2019-verlaengern-servicewueste-verhindern

Vielen Dank.

PMI Köln Chapter e. V.
www.pmicc.de
V.i.S.d.P. VP Finance & Sponsoring Robert Baumgartner, SAFe 5 Agilist, PMP, PMI-ACP, PRINCE2

 

Steuererklärung 2019 und warum Fristverlängerung?
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