Ordentliche Hauptversammlung der Project Management Group – Germany e.V.
Alle Mitglieder der Project Management Group – Germany (PMG-G) e.V. sind herzlichst eingeladen, an der Hauptversammlung 2023 in Düsseldorf vor Ort teilzunehmen.
Die wesentlichen Inhalte der Versammlung werden Rechenschaftsbericht, Satzungsänderungen.
Über 600 Mitgliedern bestimmen in ihrem unabhängigen Verein, wie dieser seine gemeinnützigen Ziele erfüllt und seine finanziellen und persönlichen Ressourcen zum messbaren Nutzen der Mitglieder einsetzt.
Davon profitieren derzeit ca. 2.500 Führungskräfte, Fachleute und Projektmanagement Interessierte.
Dies gilt insbesondere für unser Motto:
Methoden und Standards – Verstehen und Verbinden.
Wir laden alle Mitglieder der Project Management Group – Germany (PMG-G) e.V. ein, welcher früher unter der Bezeichung PMI Köln Chapter e.V. firmierte, unseren weiteren Weg in diesem Sinne aktiv als President, Vice President, Director oder Volunteer mitzugestalten.
Unsere Tätigkeiten sind ehrenamtlich und erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Reisekosten und andere Auslagen für den Verein werden nach Absprache erstattet. Sind Sie im Auftrag des Vereins tätig, genießen Sie grundsätzlich die besonderen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung der VBG.
Bewerben Sie sich …. jetzt!
Der Beginn der Hauptversammlung ist für 19:20 Uhr nach dem Vortrag geplant und endet voraussichtlich gegen 20:15 Uhr, damit wir genug Zeit für Sie als Mitglied oder Kandidat haben.
Geplanter Ablauf der Hauptversammlung:
- Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit ggf. sofortige Einberufung einer neuen Hauptversammlung
- Abstimmung der Agenda und ggf. Ergänzung um weitere Agendapunkte
- Antrag auf Satzungsänderung und Abstimmung
- Rechenschaftsbericht des Vorstands 2022 (President und Vice President Finance)
- Entlastung des Vorstands
- Vortellung und Ernennung der Vize Präsidenten des erweiterten Vorstandes
- Aktuelle Punkte – Fragen und Antworten
- Beendigung der Hauptversammlung
Wir bitten bei Teilnahme um vorige Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung.